Merkmalsliste (die für Pointer und Setter relevanteren Punkte in orange, Stand 1.2.2026)

Hunde mit folgenden vererbten Merkmalen dürfen nicht an termingeschützten VDH-Veranstaltungen teilnehmen. Es handelt sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Es können – in Absprache mit den örtlichen Veterinärämtern – auch andere Merkmale zum Ausschluss nach § 10 TierSchHuV führen, wenn sie die Kriterien der Vorschrift erfüllen.

1. 

Störung der Atmung einschließlich Störung der Thermoregulation, pathologische Atemgeräusche, Atemnot, Zyanose, Hyperthermie insbesondere bei brachycephalen Rassen.

2.

Auge inklusive Augenlider

  • Lidfehlstellungen wie En- und Ektropium, Exophthalmus, Makroblepharon
  • Blindheit
  • Strabismus

3.

Neurologische Symptome

4.

Missbildung des Schädels, gekoppelt mit klinischer Symptomatik, z.B. offene Fontanellen, unproportionale Verkürzung des Unter- oder Oberkiefers, Sichtbarkeit der Zähne oder der Zunge bei geschlossenem Maul, Brachycephales obstruktives Atemwegssyndrom (BOAS)

5.

Zwergwuchs (hypophysäre Form)

6.

Haut und Haar

  • Weißköpfgkeit/Extremscheckung oder Merle-Zeichnung in Verbindung mit gesundheitlichen Einschränkungen wie Taubheit oder UV-bedingten Hautschäden
  • Colour Dilution Alopecia
    (Anmerkung zu Colour Dilution: Es besteht noch Forschungsbedarf, um gesund-dilute (z.B. „klassische“ Weimaraner) von krank-diluten (Hunde mit Colour Dilution Alopecia) zu differenzieren.)

Weitere Merkmale im Bereich Haut/Haar

  • Albinismus
  • Dermoid-Zysten
  • ektodermale Dysplasie: Haarlose Tiere der Nackthunderassen mit klinischen Zeichen wie Komedonenbildung, Hypodontie (s.u.), Zahndefekten oder -fehlstellungen
  • übermäßige Bildung von Hautfalten (Falten, die Sinnesorgane und/oder Körperöffnungen beeinträchtigen; Falten, die die Bewegung und/oder das arttypische Verhalten beeinträchtigen), Hautfaltendermatitis
  • Fehlende oder gekürzte Vibrissen, auch nach Schur

7.

Zähne

  • Ausschluss bei erblich bedingtem Fehlen von Canini (Eck- oder Fangzähne), P4/Oberkiefer oder M1/ Unterkiefer (Reißzähne, bilden zusammen die Brechschere) oder bei Fehlen von mehr als zwei anderen Zähnen; ausgenommen P1 (Ober- und Unterkiefer) und M3 (Unterkiefer). Der Aussteller hat die Möglichkeit, mit tierärztlicher Bescheinigung nachzuweisen, dass das Fehlen von Zähnen durch Unfall oder nichterbliche Krankheit bedingt ist.
  • Zahnfehlstellungen, die mit Verletzungen/Reizungen der Maulschleimhaut oder Verlust von Zahnsubstanz einhergehen.

8.

Lahmheiten

9.

Verkürzte/missgebildete Rute in Verbindung mit klinischen Symptomen (Dermatitis an der Rutenunterseite, neurologische Ausfälle, Einschränkungen artgemäßer Hygiene und Körperfunktionen aufgrund mangelnder Beweglichkeit der Rute u. ä.)

Ich akzeptiere die Ausstellungsordnungen des Verein für Pointer und Setter e.V. (VfPuS) und des VDH und stimme der Ver­ar­bei­tung und Veröffentlichung meiner persönlichen Daten zu.