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B E I T R I T T
zur Verfassungsbeschwerde gegen die Verletzung von zahlreichen Grundrechten
Liebe Interessierte,
Mit dem „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) hat die Bundesregierung zusammen mit dem Bundestag Maßnahmen beschlossen, die dazu dienen sollen, das Funktionieren des Gesundheitswesens in einer durch die WHO ausgerufenen Pandemie sicherzustellen. Erstaunlicherweise wurden seither 20 Krankenhäuser mit 3000 Betten geschlossen. Für einen Großteil der sog. Pandemie-Eindämmungsmaßnahmen (wie z.B. den wiederholten „Lockdown”, die Maskenpflicht im öffentlichen Raum und sogar für Kinder, die Schul- und Universitätsschließungen, Versammlungsverbot etc.) besteht aus Sicht vieler Experten weder eine Notwendigkeit noch haben diese Maßnahmen und die damit beabsichtigte Wirkung eine wissenschaftliche Evidenz. Sie stehen außerdem im Widerspruch zu zahlreichen Artikeln unseres Grundgesetzes.
Statt ihre Hausaufgaben zu machen und für eine gesunde Umwelt für die Bevölkerung zu sorgen (u. a. die Qualität des Grundwassers in Deutschland gehört zu den schlechtesten in Europa, kein Waldschutz, Verwendung der staatlichen Subventionen zu 90 % für umweltschädliche Maßnahmen etc.), reagiert die Bundesregierung auf die epidemische Lage mit wissenschaftlich völlig unhaltbaren Verordnungen (z. B. Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort begrenzt etc.) und ständigen Erweiterungen des Infektionsschutzgesetzes. Die dabei entstandenen und entstehenden enormen Schäden in der Gesellschaft werden von der Bundesregierung vollkommen ignoriert.
Im Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18. November 2020 wird die Weltgesundheitsorganisation maßgebend für die zu treffenden Maßnahmen in unsere Gesetzgebung eingeführt. Da die Weltgesundheitsorganisation zu 80 Prozent durch Spenden finanziert wird, vertritt sie die Interessen ihrer privaten Geldgeber. Die Spenden kommen teilweise von den Mitgliedstaaten, von privaten Stiftungen und sogar auch von Pharma-Unternehmen (s. https://www.zdf.de/nachrichten/politik/coronavirus-who-organisation-finanzierung-100.html). Die WHO ist dadurch eine demokratisch nicht legitimierte private Organisation geworden. Die Entscheidungen zu einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach einer privaten Organisation zu richten, stellt eine eklatante Verletzung unseres Grundgesetzes dar.
Gleichzeitig wurde das Vorsorgeprinzip bei der gegenwärtigen Corona-Impfstrategie aufgegeben, denn eine vollständige Aufklärung jeder Bürgerin und jedes Bürgers über die langfristige Nutzen-Risiko-Abschätzung kann nicht erfolgen, da diese Angaben noch nicht verfügbar sind. Die gegenwärtige Impfstrategie stellt im Sinne des Grundgesetzes und des Nürnberger Kodexes ein ethisch nicht vertretbares Experiment an den Menschen dar und ist deshalb unverzüglich einzustellen.
Da ein Großteil der sog. „Corona-Eindämmungsmaßnahmen” nicht grundgesetzkonform ist und die regierenden Parteien in der Bundesrepublik ihre Zustimmung bei der gegenwärtigen Impfstrategie zur Aufgabe des Vorsorgeprinzips gegeben haben, haben mehrere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Ärztinnen und Ärzte, Bürgerinnen und Bürger beschlossen, gegen diese schädlichen Maßnahmen eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.
Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, mit Ihrem Beitritt diese Verfassungsbeschwerde zu unterstützen, damit die grundgesetzwidrigen Entscheidungen für nichtig erklärt werden und gleichzeitig die unsere Gesellschaft, unsere sozialen und ökonomischen Grundlagen und nicht zuletzt auch unsere Gesundheit massiv bedrohenden Maßnahmen unverzüglich eingestellt werden.
Wir klagen gegen
Die Möglichkeit eines Beitrittes ist beendet. Die Verfassungsbeschwerde wird demnächst eingereicht.
Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich ganz herzlich!
Lüdenscheid, 19. Januar 2021
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