TierschutzhundeverordnungSeit 1.1.2022 ist die neue Tierschutzhundeverordnung (TierSchHuV) in Kraft getreten. Diese sieht u.a. ein Ausstellungsverbot für bestimmte Hunde vor. § 10 Ausstellungsverbot |
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Es ist verboten, Hunde auszustellen oder Ausstellungen mit Hunden zu veranstalten, bei denen |
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1. | Körperteile, insbesondere Ohren oder Rute, tierschutzwidrig vollständig oder teilweise amputiert worden sind oder |
2. | erblich bedingt a) Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten, b) mit Leiden verbundene Verhaltensstörungen auftreten, c) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder d) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt. |
Die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung liegt beim Veranstalter und Aussteller. Das Veterinäramt wird besonders auf die Einhaltung der Tierschutzhundeverordnung achten, Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Auf Basis der Erfahrungen vergangener Ausstellungen haben wir uns mit dem Veterinäramt auf folgendes Konzept verständigt: |
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1. | Allgemeine bzw. Spezialuntersuchung für bestimmte Hunderassen |
2. | Stichprobenartige Kontrollen aller Hunde |
3. | Bewertung betroffener Hunde |
4. | Rassespezifische Besonderheiten (BSI) |
Die Regelungen des § 10 TierSchHuV und die damit verbundenen Auflagen gelten nicht nur für Teilnehmer der eigentlichen Ausstellung, sondern auch für Hunde, die im Rahmen anderer Veranstaltungsteile (Junior-Handling, Rassepräsentationen, Mischlingswettbewerb) präsentiert werden. |
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1. Allgemeine bzw. Spezialuntersuchung vor einer Hundeausstellung |
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Bei den Hunden nachfolgender Rassen, die zur Ausstellung gemeldet sind, muss im Vorfeld eine allgemeine tierärztliche Untersuchung und/oder Spezialuntersuchung durchgeführt und mit den VDH-Formularen (Download s.u.) bescheinigt werden. VDH-Formulare zurückliegender Veranstaltungen werden akzeptiert, wenn sie noch gültig sind. Die Gültigkeitsdauer ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Formulare für die einfache klinische Untersuchung sind nach aktuellem Stand beispielsweise ein Jahr gültig. |
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Bitte mailen Sie die jeweils erforderlichen Bescheinigungen - unabhängig davon, ob es sich um Formulare einer zurückliegenden Veranstaltung oder neue Formulare handelt - im Anschluss an die Meldung Ihres Hundes der Meldestelle mit Hilfe des Links in der Anmeldebestätigung. |
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Allgemeine |
Spezial- |
Affenpinscher |
jährlich |
Fitness- und Belastungstest* (alle zwei Jahre ab dem Alter von 1 Jahr) |
Basset Hound |
jährlich |
- |
Belgischer Griffon |
jährlich |
Fitness- und Belastungstest* (alle zwei Jahre ab dem Alter von 1 Jahr) |
Bloodhound |
jährlich |
- |
Bordeaux-Dogge |
jährlich |
- |
Boston Terrier |
jährlich |
Fitness- und Belastungstest* (alle zwei Jahre ab dem Alter von 1 Jahr) |
Brabanter Griffon |
jährlich |
Fitness- und Belastungstest* (alle zwei Jahre ab dem Alter von 1 Jahr) |
Brüsseler Griffon |
jährlich |
Fitness- und Belastungstest* (alle zwei Jahre ab dem Alter von 1 Jahr) |
Cavalier King Charles Spaniel |
jährlich |
Herz-Ultraschall (bei Vorliegen eines Herzgeräusches ab dem Alter von 4 Jahren) |
Chihuahua |
jährlich |
Herz-Ultraschall (bei Vorliegen eines Herzgeräusches ab dem Alter von 6 Jahren) |
Chinese Crested Dog (haarlos) |
jährlich |
- |
Deutsche Dogge |
- |
Herz-Ultraschall (alle zwei Jahre ab dem Alter von 3 Jahren) |
Dobermann |
- |
Herz-Ultraschall, 24 Stunden-EKG (alle zwei Jahre ab dem Alter von 3 Jahren) |
Englische Bulldogge |
jährlich |
Cambridge-Test oder VDH-Fitnesstest* (alle zwei Jahre ab dem Alter von 1 Jahr) |
Französische Bulldogge |
jährlich |
Cambridge-Test oder VDH-Fitnesstest* (alle zwei Jahre ab dem Alter von 1 Jahr) |
Irischer Wolfshund |
- |
Herz-Ultraschall (alle zwei Jahre ab dem Alter von 3 Jahren) |
Japan Chin |
jährlich |
Fitness- und Belastungstest* (alle zwei Jahre ab dem Alter von 1 Jahr) |
King Charles Spaniel |
jährlich |
Herz-Ultraschall (bei Vorliegen eines Herzgeräusches ab dem Alter von 6 Jahren) |
Mastiff |
jährlich |
- |
Mastino Napoletano |
jährlich |
- |
Mops |
jährlich |
Cambridge-Test oder VDH-Fitnesstest* (alle zwei Jahre ab dem Alter von 1 Jahr) |
Pekingese |
jährlich |
Fitness- und Belastungstest* (alle zwei Jahre ab dem Alter von 1 Jahr) |
Peruanischer Nackthund (haarlos) |
jährlich |
- |
Shar Pei |
jährlich |
- |
Thai Ridgeback |
einmalig |
- |
Xoloitzcuintle (haarlos) |
jährlich |
- |
*Ergebnisse des von der Universität Cambridge entwickelten "Respiratory Function Grading Scheme" werden anerkannt. Tiere, die mit Grad 0 oder 1 bewertet wurden, dürfen an der Ausstellung teilnehmen. Für Hunde der Rassen Mops, Französische und Englische Bulldogge kann auf den VDH-Ausstellungen auf dem Possen nur noch der Cambridge-Test und der ebenfalls wissenschaftlich validierte, laufbandgestützte Fitnesstest der Tierärztlichen Hochschule Hannover ("VDH-Fitnesstest") akzeptiert. Andere Belastungstestergebnisse können als Grundlage für eine Ausstellungsteilnahme für Hunde dieser Rassen nicht mehr angenommen werden. |
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Formular Klinische Untersuchung vor einer Hundeausstellung
Formular Spezialuntersuchung
Formular Belastungstest
Weitere Infos zum VDH-Belastungstest, den die VDH-Mitgliedsvereine anbieten.
Weitere Infos zum VDH-Fitness- und Cambridge-Test.
Unabhängig von der Vorlage von Untersuchungsformularen können Tiere mit relevanten Erkrankungen i. S. d. § 10 Nr. 2 TierSchHuV, die bei der Untersuchung nicht erkannt wurden, durch das zuständige Veterinäramt oder den Veranstalter im eigenen Ermessen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
2. Stichprobenartige Kontrollen
Der VDH-Thüringen führt nach behördlichen Vorgaben auf der Ausstellung stichprobenartige Kontrollen der gemeldeten Hunden durch. Sofern ein Hund bei diesen Kontrollen eines der unten aufgeführten Merkmale bzw. relevante Erkrankungen i. S. d. § 10 S.1 Nr. 2 TierSchHuV aufweist, muss der Hund durch das zuständige Veterinäramt oder den Veranstalter im eigenen Ermessen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Die Halter/Aussteller der Hunde werden im Vorfeld informiert, wenn ihre Tiere für eine Kontrolle vorgesehen sind und auf die Untersuchungsräume verwiesen. Die Kontrolle erfolgt, bevor die Halter/Aussteller zu den Ringen gehen. Die Sonderleiter erhalten die Information, welche Hunde kontrolliert werden. Erst danach und im Fall des Nachweises, dass die Kontrolle stattgefunden hat und keine tierärztlichen Bedenken an der Teilnahme des Hundes bestehen, ist der Hund für die Bewertung im Ring zugelassen. Die Ausgabe der Startnummer erfolgt bei den untersuchten Hunden direkt beim Tierarzt. Die Startnummern haben eine gesonderte Markierung, dass man als Aussteller keine Startnummern nachmachen kann.
Damit eine möglichst effektive Auswahl der Stichproben gewährleistet wird, werden bekannte Rassedispositionen hierbei berücksichtigt.
Hunde mit folgenden Merkmalen (Erblichkeit wird vorausgesetzt) dürfen nicht an termingeschützten VDH-Veranstaltungen teilnehmen. Es handelt sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Es können - in Absprache mit den örtlichen Veterinärämtern - auch andere Merkmale zum Ausschluss nach § 10 TierSchHuV führen, wenn sie die Kriterien der Vorschrift erfüllen.
Störung der Atmung einschließlich Störung der Thermoregulation, pathologische Atemgeräusche, Atemnot, Zyanose, Hyperthermie insbesondere bei brachycephalen Rassen.
Auge inklusive Augenlider:
Neurologische Symptome
Missbildung des Schädels, gekoppelt mit klinischer Symptomatik z.B. offene Fontanellen, unproportionale Verkürzung des Unter- oder Oberkiefers, Sichtbarkeit der Zähne oder der Zunge bei geschlossenem Maul, Brachycephales obstruktives Atemwegssyndrom {BOAS)
Zwergwuchs (hypophysäre Form)
Haut und Haar
Pigmentierungsbedingte Merkmale (siehe "Pigmentierungs-assoziierte erbliche Erkrankungen"):
Weitere Merkmale im Bereich Haut/Haar:
Zähne
Lahmheiten
Verkürzte/Missgebildete Rute in Verbindung mit klinischen Symptomen (Dermatitis an der Rutenunterseite, neurologische Ausfälle, Einschränkungen artgemäßer Hygiene und Körperfunktionen aufgrund mangelnder Beweglichkeit der Rute u. ä.)
Rutenlänge Die Rute muss ausgerollt den After bedecken.
Daumenkralle: Hunde deren Daumenkralle ohne medizinische Indikation amputiert wurde, dürfen nicht teilnehmen. Hunde, bei denen eine entsprechende Amputation aus medizinischen Gründen durchgeführt wurde, müssen auf der Veranstaltung eine tierärztliche Bescheinigung mit sich führen, aus der die medizinische Indikation für den Eingriff ersichtlich ist.
Abgeschorene Vibrissen
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass neben den prominenten Vibrissen an der Oberlippe {Pili tactiles labiales superiores) auch an der Unterlippe sowie am Kehlgang, den Wangen und oberhalb des Auges Vibrissen zu finden sind. Auch diese sollten nicht abgeschoren werden.
Geld zurück-Garantie: Sollte Ihr Hund aufgrund eines erblichen Merkmals i. S. d. § 10 Nr. 2 TierSchHuV ausgeschlossen werden, erhalten Sie aus Kulanz und ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht Ihre Meldegebühr zurück. Dies gilt nicht bei gekürzten Vibrissen oder der Nichteinhaltung des Kupierverbots.
3. Bewertung betroffener Hunde
Hunde, bei denen im Rahmen der Ausstellung Merkmale im Sinne des § 10 TierSchHuV festgestellt werden, müssen ohne Bewertung den Ring verlassen.
4. Rassespezifische Besonderheiten (BSI)
Die Zuchtrichter werden die Breed Specific lnstructions (BSI) umsetzen und bei den dort aufgeführten Rassen besonders auf Gesundheit und Funktionalität achten. Die in den BSI aufgeführten Rassen wurden auf der Grundlage des geschätzten Risikos gesundheitsgefährdender Übertreibungen der Rassenmerkmale und einer möglichen irreführenden Interpretation des Standards ausgewählt.