Hinweise

zur 54. Internationalen Rassehunde-Ausstellung 20./21. April 2024

Bestimmungen

Tollwut

Jeder teilnehmende Hund muss wirksam gegen Tollwut schutzgeimpft sein (Impfausweis mitnehmen).

Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde

Nach der neuen Tierschutz-Hundeverordnung gilt ab 1. Mai 2002 ein Ausstellungsverbot für folgende Hunde aus dem In- und Ausland:

  • Ohren kupiert nach dem 1.1.1987
  • Rute kupiert nach dem 1.6.1998
    (Ausnahme: Jagdliche Verwendung gemäß deutschem Tierschutzgesetz)

Online-Meldung

Liebe Aussteller, bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Das Fragezeichen im folgenden Online-Formular gibt Ihnen Tipps für richtiges Ausfüllen.
  • Titel des Hundes können Sie in das Feld "Titel" eingeben (nicht ins Namensfeld!).
  • Durch Angabe Ihrer Kontoverbindung ermöglichen Sie uns den komfortablen Lastschrifteinzug. Das Konto sollte auf den ersten Eigentümer lauten und sich in Deutschland befinden.
  • Sie bekommen bei erfolgreicher Anmeldung eine Bestätigungsseite mit Ihren Daten zur Kontrolle angezeigt. Dort finden Sie einen Mail-Link zum Senden von Nachweisen in folgenden Fällen.
    Senden Sie den Nachweis bitte möglichst zeitnah per E-Mail oder Fax mit der Meldung, spätestens zum Meldeschluss:
    • Bei Meldung in der Champion- oder Gebrauchshund-Klasse senden Sie bitte den Nachweis der Startberechtigung, ohne Nachweis erfolgt die Umsetzung in die OFFENE Klasse!

Ansprechpartner:

Mit der Anmeldung erklärt der Aussteller, die Ausstellungs-Bestimmungen des VDH zu kennen (siehe Ausschreibung) und diese zu beachten.

Online-Meldung CACIB Lingen 2024