Bestimmungen
Tollwut
Jeder teilnehmende Hund muss wirksam gegen Tollwut schutzgeimpft sein (Impfausweis mitnehmen).
Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde
Nach der neuen Tierschutz-Hundeverordnung gilt ab 1. Mai 2002 ein Ausstellungsverbot für folgende Hunde aus dem In- und Ausland:
- Ohren kupiert nach dem 1.1.1987
- Rute kupiert nach dem 1.6.1998
(Ausnahme: Jagdliche Verwendung gemäß deutschem Tierschutzgesetz)
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Online-Meldung
Liebe Aussteller, bitte beachten Sie folgende Punkte:
- Das Fragezeichen im folgenden Online-Formular gibt Ihnen Tipps für richtiges Ausfüllen.
- Titel des Hundes können Sie in das Feld "Titel" eingeben (nicht ins Namensfeld!).
- Durch Angabe Ihrer Kontoverbindung ermöglichen Sie uns den komfortablen Lastschrifteinzug. Das Konto sollte auf den ersten Eigentümer lauten und sich in Deutschland befinden.
- Sie bekommen bei erfolgreicher Anmeldung eine Bestätigungsseite mit Ihren Daten zur Kontrolle angezeigt. Dort finden Sie einen Mail-Link zum Senden von Nachweisen in folgenden Fällen.
Senden Sie den Nachweis bitte möglichst zeitnah per E-Mail oder Fax mit der Meldung, spätestens zum Meldeschluss:
- Bei Meldung in der Champion- oder Gebrauchshund-Klasse senden Sie bitte den Nachweis der Startberechtigung, ohne Nachweis erfolgt die Umsetzung in die OFFENE Klasse!
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